
Gerechtigkeit, Fairness und Mediation
Zwischen Rechtslage und Gerechtigkeitsempfinden
Was Parteien als gerecht oder fair empfinden und was rechtlich tatsächlich durchsetzbar ist, sind oft zwei unterschiedliche Dinge. Der Beitrag beleuchtet, welche Erwartungen Gerichtsverfahren und Mediation überhaupt erfüllen können und wo ihre jeweiligen Grenzen liegen.
In meinem letzten Artikel hatte ich eine deutsche Studie referenziert, die sich mit der Frage befasste, ob Mediation langfristig zufriedenstellende Lösungen hervorbringen kann. Die Ergebnisse waren interessant: Während es in 85% der Fälle zur Einigung kam und in 75% der Fälle die Vereinbarung eingehalten wurde, waren nur 58,8% der Parteien mit dem Ergebnis der Mediation unmittelbar nach Beendigung zufrieden, und 52,7% erachteten die erarbeitete Lösung als fair.
Das wirft die Frage auf, was die Parteien überhaupt als zufriedenstellendes bzw. faires Ergebnis verstehen, und ob das eine immer das andere bedingt. Letztlich geht es in diesem Artikel um die übergeordnete Frage, mit welchen Erwartungen die Parteien an die Konfliktlösung herangehen, und ob der jeweilige Streitbeilegungsmechanismus diesen Erwartungen gerecht werden kann.
Gerechtigkeit & Fairness: welche Erwartungshaltungen bringen die Parteien mit?
Im Zusammenhang mit Konfliktlösung wird oft der Wunsch nach „einer fairen Lösung", nach „Gerechtigkeit" oder danach geäußert, „das zu bekommen, was einem zusteht". Diese Begriffe werden im Alltag oft gleichgesetzt, beschreiben aber unterschiedliche Ebenen und Erwartungshaltungen:
Fairness: das subjektive Gerechtigkeitsempfinden einer Partei. Sie ist häufig mit der Geschichte hinter dem Konflikt verknüpft, mit persönlichen Kränkungen, langjährigen Ungleichgewichten oder dem Bedürfnis nach Anerkennung.
Damit ist die Wertung eines fairen Ergebnisses sehr individuell: Für manche bedeutet das eine öffentlichkeitswirksame Verurteilung, für andere finanzielle Wiedergutmachung, oder eine Versicherung, dass sich das Geschehene nicht wiederholt. Andere erwarten sich eine Entschuldigung, das Verständnis der anderen Seite für die eigene Situation, oder schlicht von der Gegenseite oder einer unabhängigen Instanz gehört zu werden.
Oft geht es auch ums Prinzip: eine Partei strengt ein Verfahren an, obwohl das Prozessrisiko bekannt ist, weil es ihr nicht ausschließlich um wirtschaftliche Erwägungen geht, sondern darum einen Standpunkt klar zu machen.
Objektive Rechtslage: was rechtlich tatsächlich durchsetzbar ist. Ein Anspruch braucht nicht nur eine Rechtsgrundlage, er muss auch substantiierbar sein, also dort, wo es darauf ankommt, beweisbar. Die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts ist damit strikt von der subjektiven Bewertung der Beteiligten zu trennen.
Somit kann es von Zeit zu Zeit zu der, für Parteien sehr unbefriedigenden Empfehlung kommen, einen Prozess nicht anzustrengen, obwohl man sich im Recht fühlt: Denn nicht alles, was eine Partei als gerecht empfindet, ist rechtlich durchsetzbar. Nicht alles, was rechtlich durchsetzbar wäre, ist auch beweisbar. Und selbst dort, wo ein Anspruch rechtlich und beweisbar ist, beantwortet ein Urteil noch nicht automatisch das, was die Partei innerlich als fair erlebt.
Kann ein Gerichtsverfahren oder Mediation diese Erwartungshaltung erfüllen?
Es lohnt sich, einen nüchternen Blick auf die eigene Erwartungshaltung zu werfen, und sich gegebenenfalls auch anwaltlich beraten zu lassen, um Klarheit zu bekommen: Ist das eigene Rechtsverständnis und Gerechtigkeitsempfinden auch durchsetzbar? Welche Konsequenz erwarte ich mir und ist das antizipierte Setting dafür geeignet?
Beispiel: Ein Vater hat zu Lebzeiten versprochen, dass sein älterer Sohn A das Haus erben wird. Nach seinem Tod liegt ein Testament vor, das stattdessen den jüngeren Bruder B zum Erben einsetzt. A fühlt sich von seinem Vater hintergangen und ist auch von seinem Bruder enttäuscht. B hält dagegen, dass er von der Entscheidung des Vaters nichts gewusst habe, fühlt sich zu Unrecht angegriffen und ist seinerseits verletzt.
Für A wäre es fair, wenn das Versprechen des Vaters durchsetzbar wäre. Das ist aber nicht möglich: Das Gericht könnte lediglich die Gültigkeit des Testaments prüfen und, je nach Ergebnis, die Klage abweisen. Die zugrunde liegende Erwartungsenttäuschung bleibt davon unberührt. A würde sich darüber hinaus eine Entschuldigung seines Bruders und in letzter Instanz auch seines Vaters wünschen. Diese Form der Anerkennung liegt außerhalb des rechtlichen Entscheidungsrahmens. Das kann in einer Mediation zumindest teilweise bearbeitet werden. Dennoch: legt man den Maßstab von A an beide Streitbeilegungsmechanismen an, so erkennt man schnell, dass beide ihre Limitationen haben, und der Erwartungshaltung von A nicht vollständig gerecht werden können. Sowohl Mediation als auch Gerichtsverfahren sind damit funktional begrenzt und auf unterschiedliche Konfliktdimensionen ausgerichtet.
Procedural Justice - Das faire Verfahren als Zufriedenheitsfaktor
Auch wenn unter Umständen weder ein Gerichtsverfahren noch ein Mediationsverfahren alle Erwartungen vollständig einlösen können, ist nicht zu unterschätzen, welche Bedeutung es letztlich hat, wenn die Parteien einen fairen Prozess erleben. Hier ist also nicht nur ausschlaggebend, ob das Verfahren den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprochen hat, wie im Falle der Mediation etwa der Neutralität und Unabhängigkeit des Mediators sowie Vertraulichkeit und Verschwiegenheit (siehe im Detail hier), sondern vielmehr, wie die Parteien das Verfahren erlebt haben.
Diese subjektive Dimension wird in der sozialwissenschaftlichen Forschung unter dem Stichwort Verfahrensgerechtigkeit (procedural justice) seit Jahrzehnten untersucht und hat vier Faktoren herausgearbeitet, die die Wahrnehmung eines fairen Verfahrens tragen: ob Parteien ihre Sicht wirksam einbringen können, ob sie die verfahrensführende Instanz als neutral erleben, ob sie ihr vertrauen konnten, und ob sie sich respektvoll behandelt fühlten. Procedural-Justice-Forschung legt nahe, dass diese Faktoren die Akzeptanz eines Ergebnisses oder eines Urteils positiv beeinflussen, auch wenn es nicht in jeder Hinsicht den eigenen Wünschen entspricht.
Auch die eingangs zitierte Studie zeigte, dass diese Prozessqualitäten Einfluss auf die langfristige Zufriedenheit der Parteien hatten: Dies war insbesondere dann der Fall, wenn die Parteien ihre Sicht wirksam einbringen, ihre Beziehungen klären und ihre individuelle Konfliktwahrnehmung darlegen konnten, wenn sie sich vom Mediator und der Gegenseite verstanden fühlten und wenn ihr Beitrag zur Lösung anerkannt wurde.
Fazit
Wenn Parteien von Gerechtigkeit oder Fairness sprechen, meinen sie selten dasselbe und selten nur eine einzige Dimension. Oft werden rechtliche Ansprüche, subjektive Bewertung und Erwartungen an den Konfliktverlauf vermischt. Die Wahl des Verfahrens entscheidet mit, welche dieser Dimensionen am Ende bedient wird. Ein Gerichtsverfahren liefert eine verbindliche Klärung der Rechtslage. Eine Mediation eröffnet einen Rahmen, in dem auch die Dimensionen Platz haben, die sich nicht in einem Klagebegehren formulieren lassen.
Je früher diese Wahl bewusst getroffen wird, desto eher landen die Parteien in einem Verfahren, das das berührt, worum es ihnen wirklich geht. Umgekehrt führt eine unklare Erwartung an das Verfahren häufig dazu, dass selbst formal „richtige“ Ergebnisse als unbefriedigend erlebt werden, weil sie die eigentliche Konfliktdimension nicht adressieren.
Ob Gericht oder Mediation der geeignete Weg sind hängt - neben der Frage des Prozessrisikos und den strategischen Erwägungen - auch davon ab, welche Art von „Gerechtigkeit“ überhaupt gesucht wird.

Franziska Mensdorff-Pouilly
Als Juristin und ehemalige Rechtsanwältin kenne ich Konflikte aus vielen Perspektiven – von komplexen wirtschaftlichen Auseinandersetzungen und internationalen Schiedsverfahren bis hin zu sensiblen privaten Streitigkeiten und innerbetrieblichen Spannungen. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, dass Gerichtsverfahren zwar rechtliche Klarheit schaffen, aber nicht immer nachhaltige Lösungen. Mediation bietet hier oft eine wirksame und ressourcenschonende Alternative.
Meine Arbeitsweise verbindet Klarheit und Struktur mit Empathie und Offenheit – für Gespräche, in denen alle relevanten Themen Raum bekommen und Lösungen entstehen, die realistisch, alltagstauglich sowie rechtlich und wirtschaftlich tragfähig sind.
